Allgemeine Geschäftsbedingungen der Filiago GmbH & Co KG
für die Filiago Internet via Satellit-Dienste, Stand: November 2009
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Filiago GmbH & Co. KG (nachfolgend „Filiago“) geschlossenen Verträge über deren Internet via Satellit-Dienste unabhängig vom verwendeten Fernkommunikationsmittel. Für die Nutzung des Filiago VoIP-Dienstes gelten dagegen besondere Geschäftsbedingungen.
§ 2 Internet via Satellit-Dienste
1. Filiago erbringt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die nachfolgend aufgeführten Internet via Satellit-Dienste. Detaillierte Beschreibungen des Leistungsumfangs der einzelnen Internet via Satellit-Dienste und deren Produkte befinden sich in den Leistungsbeschreibungen unter www.filiago-shop.de:
a. ASTRA2Connect: Den Internet via Satellit-Dienst ASTRA2Connect nimmt der Kunde über eine feste Vertragslaufzeit in Anspruch. Er umfasst verschiedene Produkte mit unterschiedlichen Übertragungsgeschwindigkeiten beim Datentransfer und unterschiedlichen Gebührenmodellen. Bei allen Produkten erfolgt der Datentransfer in beide Richtungen (Empfang und Versand) über Satellit. Der zur Nutzung des Dienstes benötigte Hardwarebezug ist verpflichtend.
b. Sat FLAT 1-Wege-System: Den Internet via Satellit-Dienst Sat FLAT 1-Wege-System nimmt der Kunde über eine feste Vertragslaufzeit in Anspruch. Der Datenempfang erfolgt über Satellit mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 1536 kbit/s (abhängig vom Dienst) und der Datenversand über einen herkömmlichen Telefonanschluss des Kunden entweder analog, per ISDN oder GPRS mit maximal der für diesen Telefonanschluss möglichen Übertragungsgeschwindigkeit.
c. Internet via Satellit by Call: Den Internet via Satellit by Call-Dienst nimmt der Kunde ohne feste Vertragslaufzeit bei Bedarf in Anspruch. Der Kunde erhält durch Einwahl über eine bestimmte Rufnummer die Möglichkeit, Daten aus dem Internet zu empfangen und Daten in das Internet zu versenden. Der Datenempfang erfolgt über Satellit mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 1024 kbit/s (abhängig vom Dienst), der Datenversand erfolgt über einen herkömmlichen Telefonanschluss des Kunden mit maximal der für diesen Telefonanschluss möglichen Übertragungsgeschwindigkeit.
2. Filiago stellt dem Kunden auf einer Internetseite alle zur Nutzung der Dienste notwendigen Informationen und insbesondere die für den Empfang von Daten über Satellit notwendige Software zur Verfügung. Preisinformationen werden ebenfalls über die Internetseiten bekannt gegeben.
3. Für die Nutzung der Filiago Internet via Satellit-Dienste gemäß Ziffer 1b und 1c muss der Kunde sicherstellen, dass folgende technische Voraussetzungen, deren Bereitstellung und Überlassung nur Gegenstand des Vertrages sind, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird, erfüllt sind:
-analoger oder digitaler (ISDN-) Festnetzanschluss der Deutschen Telekom AG
- Satellitenempfangsantenne mit einem Durchmesser ab 43 cm und einem universellen oder digitalen LNB (Ausrichtung ASTRA 19,2 Grad und 23,5 Grad); entfällt bei Produktangeboten inklusive Hardware
- Halterung und Schrauben für die Satellitenschüssel; entfällt bei Produktangeboten inklusive HardwareKoaxialkabel mit Anschlußstecker
- interne DVB-S PCI Karte oder externe USB-Box
- einen PC mit folgender Ausstattung:
- mindestens 266 MHz-Prozessor (mindestens 500 MHz-Prozessor für den Empfang von TV und Streams)
- CD-Rom Laufwerk
- einen freien PCI-Bus-Steckplatz
- mindestens 64 MB RAM (128 MB RAM empfohlen)
- mindestens 120 M freie Festplatten-Kapazität
- 2D Grafikkarte
- eine Soundblaster kompatible Soundkarte
- Modem- oder ISDN Internetverbindung
Die bereitgestellte Software unterstützt die Betriebssysteme Windows 98 SE, Windows ME, Windows 2000 Pro und Windows XP sowie den Internet Explorer ab Version 5.0.
4. Dem Kunden wird an überlassenen Informationen und Software ein dem Leistungszweck entsprechendes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei Filiago oder bei dem Inhaber des jeweiligen Rechts. Beim Verkauf von Gegenständen behält sich Filiago das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
5. Filiago behält sich das Recht vor, bei allen Flatratetarifen bei übermäßigem Downloadverhalten des Kunden die verfügbare Bandbreite des einzelnen Nutzers bis zum Ende des Monats stufenweise einzuschränken. Dies wird insbesondere dann durchgeführt, wenn viele Nutzer den Dienst gleichzeitig in Verwendung haben.
6. Ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit (Upgrade) ist zu jedem neuen Abrechnungsmonat möglich. Die Vertragsänderung ist kostenlos. Die Kosten des neuen Tarifs richten sich nach den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Upgrades jeweils gültigen Preisbestimmungen. Die Erklärung des Kunden, dass er ein Upgrade wünsche, kann per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden. Filiago wird dem Kunden das Upgrade schriftlich bestätigen und ab dem folgenden Abrechnungsmonat die entsprechend höhere Gebühr einziehen. Die Wahl eines Upgrades führt zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit entsprechend der Produktbeschreibung unter www.filiago-shop.de. Die neue Mindestvertragslaufzeit beginnt ab dem Monat, in dem das erste Mal die erhöhte Gebühr zu entrichten ist.
§ 2a Internet via Satellit-Dienste kombiniert mit Hardwareüberlassung
Bestellt der Kunde einen Internet via Satellit-Dienst, der mit Hardwareüberlassung kombiniert ist (z.B. DSL-Initiative Flat 1024), werden dem Kunden von Filiago die in dem Produkt näher beschriebenen Hardwarekomponenten auch für die Dauer des jeweiligen Vertrages gegen Entgelt überlassen. Die Hardwarekomponenten bleiben auch nach Übergabe an den Kunden Eigentum von Filiago. Werden die Hardwarekomponenten gepfändet oder beschlagnahmt, hat der Kunde Filiago unverzüglich davon zu unterrichten. Der Kunde trägt die Kosten, die Filiago durch ein Verfahren zur Aufhebung einer solchen Pfändung oder Beschlagnahme entstehen. Bei einem Mangel der Hardwarekomponenten ist Filiago berechtigt, sofern der Zeitwert des Objekts niedriger ist als die voraussichtlichen Reparaturkosten, dem Kunden vergleichbare Hardwarekomponenten zur Verfügung zu stellen. Bei Beendigung des Vertrages durch Kündigung hat der Kunde die Hardwarekomponenten in einwandfreiem Zustand unter Berücksichtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs unverzüglich an Filiago zurückzugeben. Die Kosten des Rücktransports der Hardwarekomponenten an Filiago oder an einen anderen von ihr benannten Dritten gehen zu Lasten des Kunden. Ort der Leistungserbringung ist der Geschäftssitz von Filiago oder der Geschäftssitz des benannten Dritten. Stellt Filiago einen Mangel an den überlassenen Hardwarekomponenten fest, der über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, kann Filiago die Beseitigung des Mangels auf Kosten des Kunden verlangen. Kommt der Kunde nach einer schriftlichen Festsetzung der Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, steht Filiago das Recht zu, auf Kosten des Kunden den Mangel an der Hardware durch Dritte beseitigen zu lassen. Verzögert der Kunde die Herausgabe der Hardwarekomponenten, kann Filiago für die Dauer der Verzögerung eine Entschädigung in Höhe der zeitanteiligen monatlichen Gebühr für den beanspruchten Dienst verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 3 Installationsleistung
Bestellt der Kunde die Installation der Satellitenempfangsanlage umfasst diese Tätigkeit folgende Leistungen: Anfahrt und Abfahrt des Technikers, Installation und funktionale Anschaltung/Anbindung der Sat-Antenne im geeigneten Außenbereich in drei Metern Höhe, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind (z.B. freie Sicht nach Süd-Ost, Halterung). Verlegung des Antennenkabels in den Innenraum des Gebäudes (inkl. einer Wanddurchbohrung). Installation des Modems und Herstellung der Stromversorgung über das mitgelieferte Netzteil. Konfiguration und Personalisierung der Empfangsanlage über den Internetbrowser des Techniker-Notebooks. Verbindungsaufbau in das Internet zur Demonstration der Funktionsfähigkeit.
§ 4 Bestellvorgang/Vertragsschluss
1. Der Kunde kann seine Bestellung per Telefon, per Fax oder per Post aufgeben. Daneben steht ihm auch eine Online-Bestellung unter www.filiago-shop.de zur Verfügung.
2. Bei einer Bestellung per Telefon, per Fax oder per Post kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Filiago durch die Freischaltung des jeweiligen Dienstes durch Filiago zustande, die nach Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden erfolgt. Bei einer Online-Bestellung kommt der Vertrag mit Erhalt der Annahmeerklärung von Filiago per E-Mail zustande.
3. Unabhängig vom verwendeten Fernkommunikationsmittel steht dem Kunden das gesetzliche, nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens am Tag nach Ihrer Vertragserklärung, jedoch nicht bevor Sie die Ware und diese Belehrung erhalten haben und wir unsere Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB InfoV sowie unsere Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV erfüllt haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an: Filiago GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 19, 23795 Bad Segeberg.
Die Rücksendung der Ware ist zu richten an: Filiago GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 19, 23795 Bad Segeberg.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls Wertersatz für genossene Vorteile zu leisten. Sie erhalten also bereits an uns geleistete Zahlungen zurück; wir erhalten ggf. die an Sie gelieferte Ware zurück. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von EUR 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erfasst keine erbrachten Dienstleistungen (Installations- /Datenübertragungsleistungen), wenn Filiago diese Dienstleistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht hat oder sie die Erbringung dieser Dienstleistungen selbst veranlasst haben. Das bedeutet, dass Sie trotz eines Widerrufs für erbrachte Dienstleistungen das vereinbarte Entgelt entrichten müssen.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Allgemeine Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der gesetzlichen Vorgaben nicht missbräuchlich zu nutzen. Er handelt eigenverantwortlich und stellt Filiago von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei.
2. Insbesondere hat der Kunde
a) keine unbefugten Eingriffe in das Netz von Filiago oder in andere Netze vorzunehmen; keine Einrichtungen oder Anwendungen zu nutzen, die zu Beeinträchtigungen der physikalischen oder logischen Struktur der genutzten Netze führen können;
b) es zu unterlassen, unbefugt fremde Daten zu lesen, zu kopieren, zu ändern, zu löschen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten;
c) es zu unterlassen, die von Filiago bereit gestellten Leistungen auf eine Art und Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter verletzen können;
d) es zu unterlassen, illegale Inhalte mit Hilfe der von Filiago in Anspruch genommenen Leistungen zu verbreiten oder die Leistungen zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten an Dritte zu Werbezwecken zu nutzen;
e) sich über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit sowie den Gefahren des Missbrauchs und Verlustes von Daten zu informieren und diese zu befolgen; seine Zugangsdaten geheim zu halten, regelmäßige Datensicherungen und Passwortänderungen vorzunehmen, ihm zugängliche Konfigurations- und Sicherheitseinstellungen regelmäßig zu überprüfen und die von ihm genutzten Systeme auf Auffälligkeiten zu untersuchen
§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Rechnungstellung
1. Filiago stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen, d.h. den analogen oder per ISDN oder per GPRS erfolgten Datenempfang oder –versand gem. § 45h TKG über seinen Teilnehmernetzbetreiber (i. d. R. Deutsche Telekom AG) zu den sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste ergebenden Tarifen in Rechnung. Die Rechnungsstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber und die Zahlungen durch den Kunden erfolgen gemäß den zwischen dem Kunden und seinem Teilnehmernetzbetreiber getroffenen Vereinbarungen.
2. Die Abrechnung der übrigen Dienstleistungen erfolgt am Tag der Übermittlung der Zugangsdaten bis zum gleichen Tag des darauf folgenden Monats. Einheiten des Vormonats werden mit der Rechnung des Folgemonats abgerechnet. Filiago behält sich die sofortige Sperrung des Zugangs bei Zahlungssäumnis vor. Zugangsdaten und Rechnung werden kostenfrei per E-Mail versandt. Filiago behält sich vor, bei Nichtangabe der E-Mail-Adresse oder bei Verlangen einer Postzustellung EUR 3,95 für jede Postzustellung in Rechnung zustellen. Befindet sich der Kunde zwei Monate in Folge mit fälligen Monatsrechnungen im Zahlungsverzug, werden die für die verbleibende Laufzeit des jeweiligen Vertrages zu zahlenden festen Monatsraten insgesamt sofort fällig.
3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Filiago im Rahmen der Abrechnung gemäß Ziff. 2 den Einzug der fälligen Gebühren über die von ihm angegebene Bankverbindung, über Paypal oder Kreditkarte zu gestatten.
4. Die für den Internet via Satellit by Call Dienst unter www.filiago-shop.de bekannt gegebenen Verbindungsentgelte (Tarife) haben nur Gültigkeit für die aktuelle Verbindung und können jederzeit durch Ankündigung auf der Internetseite geändert werden.
5. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
§ 7 Gewährleistung
1. Filiago erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen Stand der Technik. Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigt.
2. Bei Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von Filiago (höhere Gewalt) haben, ist Filiago für die Dauer des Ausfalls/ der Störung entsprechend von ihrer Leistungspflicht und jeglicher Haftung befreit. Als Störungen in diesem Sinne gelten solche, die Filiago nicht zu vertreten hat (z.B. Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Leitungs- und Stromausfälle bei Dritten, Arbeitskampfmaßnahmen, auch bei Dritten, zwingende behördliche oder gerichtliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Krieg, usw.). Insbesondere witterungsbedingt kann es zu Einschränkungen bezüglich der Übertragungsgeschwindigkeit oder der Verfügbarkeit des Datenempfangs bzw. Datenversands über den Satelliten kommen. 3. Filiago übernimmt keine Gewähr für ihre Leistungen, soweit Störungen auf
a) eine Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (§ 5),
b) die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden,
c) den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz von Filiago durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind und nicht auf einem Verschulden von Filiago beruhen.
§ 8 Datenschutz
1. Personenbezogene Daten des Kunden werden durch Filiago nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und der Kunde einwilligt oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
2. Erforderlich kann eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von bestimmten personenbezogenen Kundendaten insbesondere sein zur
a) Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Leistungen der Filiago;
b) Bearbeitung von Störungsmeldungen innerhalb von Supportdienstleistungen oder zum Entdecken und Unterbinden von Leistungserschleichungen (§ 9 Telekommunikations-Datenschutzverordnung).
3. Die zur Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden, soweit der Kunde eine längere Speicherung nicht ausdrücklich wünscht, entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelöscht.
4. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer vom Kunden gewünschten Löschung der für die Abrechnung benötigten Daten erfolgt für die Richtigkeit dieser Daten eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Kunden. Dies bedeutet, dass nicht mehr Filiago die Richtigkeit der gelöschten Daten beweisen muss, sondern der Kunde die Unrichtigkeit der gelöschten Daten.
5. Auf die Beachtung des Datenschutzes durch den Teilnetzbetreiber des Kunden (§ 4 Ziffer 1) hat Filiago keinen Einfluss. In diesem Zusammenhang scheidet jede Haftung der Filiago aus.
§ 9 Haftung
1. Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben (z.B. unbeschränkte Haftung für Personenschäden, Produkthaftung) haftet Filiago nur im Rahmen dieser Bedingungen.
2. Filiago haftet, soweit Schäden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruhen, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
3. Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Filiago nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, z.B. durch Verletzung einer seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten (§ 5), den Schaden mit verursacht hat. Im Zweifel hat der Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.
5. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Filiago liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche von Filiago im Rahmen ihrer Leistungen bereitgestellt werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte vor Leistungserbringung durch Filiago erkannt werden müssen.
6. Die Haftung für Vermögensschäden, die im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit entstanden sind, sowie alle sonstigen, leicht fahrlässig verursachten Vermögensschäden, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden in Höhe von maximal EUR 12.500,- je Kunde begrenzt. Die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist auf EUR 10.000.000,- je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Haftung aller Geschädigten eines Schadensereignisses diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
7. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet Filiago nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene und zumutbare Vorsorgemaßnahmen des Kunden, insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten und Programme und der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden aus § 4 vermeidbar gewesen wäre.
§ 10 Vertragslaufzeit/Kündigungsfristen
1. Die Mindestvertragslaufzeiten der Internet via Satellit-Dienste ergeben sich aus den einzelnen Produktbeschreibungen unter www.filiago-shop.de. Bei einigen Internet via Satellit-Diensten kann der Kunde die Mindestvertragslaufzeiten bei der Anmeldung wählen.
2. Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und länger verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils ein Jahr. Diese Verträge können mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
3. Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit unter einem Jahr verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht vorher rechtzeitig gekündigt wurde (z.B. wählt der Kunde einen Vertrag mit drei Monaten Mindestvertragslaufzeit, so verlängert sich der Vertrag um weitere drei Monate). Die Kündigungsfrist beträgt bei diesen Verträgen ein Monat.
4. Bei der Wahl eines Upgrade innerhalb einer Vertragslaufzeit endet die bisherige Vertragslaufzeit für den gewählten Internet via Satellit-Dienst am Ende des Monats, in dem die Erklärung zum Wechsel in einen höheren Tarif erfolgt. Im darauf folgenden Monat beginnt die Mindestvertragslaufzeit für den neu gewählten Internet via Satellit-Dienst gemäß der Produktbeschreibung unter www.filiago-shop.de. Die Kündigungsfristen und automatischen Verlängerungen nach den Ziffern 1. -3. gelten auch bei einem Wechsel in einen Tarif mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit (Upgrade).
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, der Hauptsitz von Filiago.
2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
3. Verhandlungssprache ist deutsch.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
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